Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der SOKRATeam GbR, Feringastraße 6, 85774 Unterföhring (nachfolgend „SOKRATeam") und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeberin") über Training, Ausbildung, Beratung, Coaching, Supervision, Moderation, Mediation und Konfliktklärung einschließlich der akuten Konflikthilfe („Notruf").
- Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen der Auftraggeberin werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, SOKRATeam stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn SOKRATeam die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt.
- Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung haben stets Vorrang vor diesen AGB.
- Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmerin ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Für Verbraucher gelten ergänzend die besonderen Regelungen in § 13.
§ 2 Vertragsschluss
- Die Darstellung der Leistungen auf dieser Website ist unverbindlich und stellt kein rechtsbindendes Angebot dar, sondern eine Einladung zur Anfrage.
- Das Erstgespräch ist kostenfrei und begründet keinen Vertrag über die weitere Zusammenarbeit. Kostenfrei ist ebenso die Erstellung des schriftlichen Angebots.
- Die Zielklärung ist eine eigenständige, entgeltliche Leistung und nicht Teil des kostenfreien Erstgesprächs. Sie wird nach dem im Angebot genannten Honorarsatz abgerechnet.
- SOKRATeam erstellt ein schriftliches Angebot in Textform. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Auftraggeberin dieses Angebot innerhalb der darin genannten Bindungsfrist annimmt, oder durch schriftliche Auftragsbestätigung durch SOKRATeam. Fehlt eine Bindungsfrist, gilt das Angebot für 30 Tage ab Zugang.
- Bei offenen Seminaren und Ausbildungsgängen erfolgt die Anmeldung in Textform. Der Vertrag kommt mit der Anmeldebestätigung durch SOKRATeam zustande. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
§ 3 Leistungen
- Art, Umfang, Ort und Zeit der Leistung ergeben sich aus dem Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung sowie aus der Ausschreibung des jeweiligen Formats.
- SOKRATeam erbringt die Leistungen nach den anerkannten Regeln der jeweiligen Fachrichtung sowie nach bestem Wissen und Gewissen.
- Die Verträge sind Dienstverträge im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Geschuldet ist die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg. Insbesondere schuldet SOKRATeam nicht die Beilegung eines Konflikts, das Zustandekommen einer Vereinbarung zwischen Konfliktbeteiligten, einen bestimmten Lernerfolg oder ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Ob und in welchem Umfang die angestrebten Wirkungen eintreten, hängt maßgeblich von der Mitwirkung der beteiligten Personen ab.
- SOKRATeam ist berechtigt, die Leistungen durch fachlich qualifizierte Dritte erbringen zu lassen. Die Verantwortung gegenüber der Auftraggeberin bleibt davon unberührt. Ist die Durchführung durch eine bestimmte Person ausdrücklich vereinbart, ist ein Wechsel nur bei deren Verhinderung und nach Abstimmung mit der Auftraggeberin zulässig.
- Fachlich gebotene Anpassungen des methodischen Vorgehens während der Durchführung bleiben vorbehalten, soweit Ziel und Umfang der vereinbarten Leistung dadurch nicht wesentlich verändert werden.
§ 4 Mitwirkung der Auftraggeberin
- Die Auftraggeberin stellt die für die Durchführung erforderlichen Informationen rechtzeitig, vollständig und zutreffend zur Verfügung und benennt eine verantwortliche Ansprechperson.
- Bei Veranstaltungen in Räumen der Auftraggeberin stellt diese geeignete, störungsfreie Räumlichkeiten sowie die vereinbarte technische Ausstattung unentgeltlich bereit.
- Die Auftraggeberin stellt sicher, dass die teilnehmenden Personen über Anlass, Ziel und Rahmen der Maßnahme informiert sind.
- Kommt die Auftraggeberin ihren Mitwirkungspflichten nicht nach und wird die Leistung dadurch erschwert oder verzögert, trägt sie den dadurch entstehenden Mehraufwand. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 5 Honorar, Reise- und Sachkosten
- Es gilt das im Angebot beziehungsweise in der Ausschreibung genannte Honorar. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.
- Vorbereitungs-, Nachbereitungs- und Dokumentationsleistungen sind im Honorar enthalten, soweit sie im Angebot beschrieben sind. Darüber hinausgehende Leistungen werden nach vorheriger Abstimmung gesondert vergütet.
- Reise- und Übernachtungskosten sowie Sachkosten (etwa Material, Raummiete, Lizenzen) werden zusätzlich berechnet, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Für Fahrten mit dem Kraftfahrzeug gilt eine Pauschale von 0,46 Euro je gefahrenem Kilometer ab dem ersten Kilometer. Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Übernachtungskosten werden nach tatsächlichem Aufwand gegen Nachweis berechnet. Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet.
- Bei Aufträgen mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten ist SOKRATeam berechtigt, nach Leistungsfortschritt in Teilbeträgen abzurechnen.
§ 6 Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
- Bei offenen Seminaren und Ausbildungsgängen ist die Teilnahmegebühr vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Gerät die Auftraggeberin in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Gegenüber Verbrauchern beträgt der Verzugszins fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, gegenüber Unternehmerinnen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
- Die Auftraggeberin kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihr nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
§ 7 Absage und Verlegung durch die Auftraggeberin
- Absagen und Terminverlegungen bedürfen der Textform. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Zugang bei SOKRATeam.
- Bei Absage eines vereinbarten Termins durch die Auftraggeberin werden folgende Ausfallentschädigungen fällig:
| Zugang der Absage | Ausfallentschädigung |
|---|---|
| bis 42 Tage vor Beginn | keine |
| 41 bis 21 Tage vor Beginn | 50 % des Honorars |
| ab 20 Tage vor Beginn | 100 % des Honorars |
- Zusätzlich sind bereits angefallene und nicht mehr stornierbare Reise- und Sachkosten zu erstatten.
- Wird innerhalb von sechs Monaten ein Ersatztermin vereinbart, der von SOKRATeam wahrgenommen werden kann, entfällt die Ausfallentschädigung. Bereits angefallene Reise- und Sachkosten bleiben erstattungspflichtig.
- Der Auftraggeberin bleibt in jedem Fall der Nachweis vorbehalten, dass SOKRATeam kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall reduziert sich die Ausfallentschädigung entsprechend. SOKRATeam bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
- Nimmt eine angemeldete Person an einem offenen Seminar nicht teil, ohne abzusagen, wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Absatz 5 gilt entsprechend. Die Benennung einer Ersatzperson ist bis zum Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
- Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Das Widerrufsrecht von Verbrauchern nach § 13 bleibt von diesem Paragrafen unberührt.
§ 8 Absage durch SOKRATeam
- SOKRATeam kann einen Termin absagen oder verlegen, wenn die vorgesehene Person durch Krankheit, Unfall oder ein anderes unabwendbares Ereignis verhindert ist und kein geeigneter Ersatz zur Verfügung steht, oder wenn höhere Gewalt die Durchführung unmöglich macht.
- Bei offenen Seminaren kann SOKRATeam die Veranstaltung absagen, wenn eine in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Absage erfolgt spätestens 14 Tage vor Beginn.
- In den Fällen der Absätze 1 und 2 wird SOKRATeam der Auftraggeberin nach Möglichkeit einen Ersatztermin anbieten. Kommt kein Ersatztermin zustande, werden bereits gezahlte Beträge unverzüglich vollständig erstattet.
- Weitergehende Ansprüche der Auftraggeberin, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder Verdienstausfallkosten, bestehen nur nach Maßgabe von § 12.
§ 9 Besondere Bestimmungen für Mediation und Konfliktklärung
- Die Teilnahme an einer Mediation ist für alle Beteiligten freiwillig. Jede beteiligte Person kann die Mediation jederzeit und ohne Angabe von Gründen beenden.
- SOKRATeam handelt als allparteiliche dritte Partei ohne Entscheidungsbefugnis. Es wird keine rechtliche, steuerliche oder therapeutische Beratung erbracht und keine Entscheidung anstelle der Beteiligten getroffen. Die Hinzuziehung von Rechts- oder Fachberatung durch die Beteiligten wird ausdrücklich empfohlen; die Kosten hierfür tragen die Beteiligten selbst.
- Eine in der Mediation erzielte Vereinbarung wird von den Beteiligten getroffen und verantwortet. SOKRATeam prüft sie nicht auf rechtliche Wirksamkeit, Vollstreckbarkeit oder steuerliche Folgen.
- Abbruch nach dem Prinzip „sicher scheitern": SOKRATeam ist berechtigt und verpflichtet, den Prozess abzubrechen, wenn die in der Zielklärung gemeinsam festgelegten Kriterien für einen Abbruch erfüllt sind, wenn eine eigenverantwortliche Verständigung der Beteiligten erkennbar nicht mehr zu erwarten ist, wenn die Allparteilichkeit nicht mehr gewahrt werden kann oder wenn die Fortführung fachlich oder ethisch nicht mehr vertretbar ist.
- Im Fall eines Abbruchs nach Absatz 4 wird die bis dahin erbrachte Leistung nach dem vereinbarten Honorarsatz abgerechnet. Weitergehende Ansprüche der Auftraggeberin wegen des Abbruchs bestehen nicht; die Regelungen in § 12 bleiben unberührt.
- Bei der akuten Konflikthilfe („Notruf") vereinbaren die Beteiligten Umfang und Vorgehen aufgrund der Dringlichkeit gegebenenfalls zunächst mündlich. SOKRATeam bestätigt die Vereinbarung unverzüglich in Textform.
§ 10 Verschwiegenheit
- SOKRATeam verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt zeitlich unbegrenzt über das Ende des Vertrags hinaus. Dieselbe Verpflichtung wird eingesetzten Dritten auferlegt.
- Inhalte aus Mediationen, Konfliktklärungen, Coachings und Supervisionen werden Dritten nicht offengelegt – auch nicht der Auftrag gebenden Organisation oder Führungskräften der beteiligten Personen. Gegenüber der Auftraggeberin wird lediglich über den Stand des Prozesses und über vereinbarte Ergebnisse berichtet, und dies nur in dem Umfang, dem alle Beteiligten zugestimmt haben.
- Die Verschwiegenheitspflicht entfällt, soweit alle Beteiligten SOKRATeam ausdrücklich in Textform davon entbinden oder soweit eine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht.
- Die Auftraggeberin und die teilnehmenden Personen verpflichten sich ihrerseits, Inhalte, die andere Beteiligte im Prozess offenbart haben, vertraulich zu behandeln.
- Ton- und Bildaufzeichnungen sind nur mit vorheriger Zustimmung aller Anwesenden in Textform zulässig.
- SOKRATeam darf die Auftraggeberin nur nach deren vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz benennen.
§ 11 Urheber- und Nutzungsrechte
- Konzepte, Unterlagen, Präsentationen, Arbeitsblätter, Modelle und sonstige Materialien, die SOKRATeam erstellt oder überlässt, sind urheberrechtlich geschützt. Die Rechte daran verbleiben bei SOKRATeam beziehungsweise beim jeweiligen Rechteinhaber.
- Die Auftraggeberin und die teilnehmenden Personen erhalten das einfache, nicht übertragbare Recht, die überlassenen Materialien für eigene interne Zwecke im Zusammenhang mit der Maßnahme zu nutzen.
- Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung, öffentliche Zugänglichmachung oder Verwendung für eigene oder fremde Schulungen, bedarf der vorherigen Zustimmung von SOKRATeam in Textform.
- „teamfixx" und „SOKRATeam" sind geschützte Kennzeichen. Ihre Verwendung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
§ 12 Haftung
- SOKRATeam haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet SOKRATeam der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Auftraggeberin regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeitenden von SOKRATeam.
- SOKRATeam haftet nicht für Entscheidungen, welche die Auftraggeberin oder die teilnehmenden Personen aufgrund der Zusammenarbeit treffen, sowie nicht für deren wirtschaftliche Folgen. Die Verantwortung für die Umsetzung im eigenen Verantwortungsbereich verbleibt bei der Auftraggeberin.
- Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil der Auftraggeberin ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 13 Besondere Bestimmungen für Verbraucher
Dieser Paragraf gilt ausschließlich für Verbraucher im Sinne von § 1 Absatz 5.
Widerrufsrecht
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht zu, wenn der Vertrag im Wege des Fernabsatzes – also ausschließlich über Fernkommunikationsmittel wie E-Mail, Telefon oder Website – oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen wurde.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
SOKRATeam GbR
Feringastraße 6
85774 Unterföhring
Telefon: +49 (89) 944 685 01
E-Mail: office@sokrateam.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts. Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An
SOKRATeam GbR, Feringastraße 6, 85774 Unterföhring
E-Mail: office@sokrateam.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
________________________________________________
Bestellt am (*) / erhalten am (*): ____________________
Name des/der Verbraucher(s): ____________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________________
________________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum: ____________________
(*) Unzutreffendes streichen.
Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz). Die frühere Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt.
§ 14 Datenschutz
SOKRATeam verarbeitet personenbezogene Daten nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten zu Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung sowie zu Ihren Rechten enthält unsere Datenschutzerklärung. Werden im Auftrag personenbezogene Daten Dritter verarbeitet, schließen die Parteien erforderlichenfalls einen gesonderten Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 15 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- Ist die Auftraggeberin Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis München. SOKRATeam bleibt berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand der Auftraggeberin zu klagen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Erfüllungsort ist der jeweils vereinbarte Leistungsort, im Übrigen Unterföhring.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.